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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 28. Juni 2025

Zugang für alle: Wir machen Ihre Unterlagen barrierefrei!

Unsere Services für Ihre Umstellung – zuverlässig und richtlinienkonform.

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihren Kunden Dokumente, digitale Dienste und Websites barrierefrei bereitzustellen. Dann sind sie auch für Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen uneingeschränkt zugänglich. Wir sorgen dafür, dass Ihre digitalen Dokumente und Anwendungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und für alle Menschen – unabhängig von ihren Einschränkungen – nutzbar sind.

So einfach geht‘s:

  • Sie senden uns eine beispielhafte Datei

  • Wir analysieren den Optimierungsbedarf und erstellen ein Angebot

  • Nach Ihrer Freigabe machen wir Ihre Dokumente barrierefrei

  • Sie erhalten geprüfte, barrierefreie Dateien zurück – einsatzbereit für alle Nutzer

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Unternehmen, die gegen die Bestimmungen des BFSG verstoßen, riskieren Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern auch Chance

Gewinnen Sie neue Kunden durch die Erleichterung des Informationszugangs.

Profitieren Sie von höherer Kundenbindung durch barrierefreie Services.

Kontaktieren Sie uns jetzt direkt!

Wir machen Ihre Dokumente barrierefrei!

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Hintergründe und Empfehlungen zur "Barrierefreiheit"

Appetit bekommen?

In einem unverbindlichen Erstgespräch finden wir gemeinsam heraus, wie wir Sie und Ihr Unternehmen optimal unterstützen können. Wir servieren gern einen Gruß aus der Küche.

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Telefon

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