Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 28. Juni 2025
Zugang für alle: Wir machen Ihre Unterlagen barrierefrei!
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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihren Kunden Dokumente, digitale Dienste und Websites barrierefrei bereitzustellen. Dann sind sie auch für Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen uneingeschränkt zugänglich. Wir sorgen dafür, dass Ihre digitalen Dokumente und Anwendungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und für alle Menschen – unabhängig von ihren Einschränkungen – nutzbar sind.
Unternehmen, die gegen die Bestimmungen des BFSG verstoßen, riskieren Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern auch Chance
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Hintergründe und Empfehlungen zur "Barrierefreiheit"
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